Der Kleingarten
Gemäß § 1.1 BKleingG (Bundeskleingartengesetz) ist dies:
„ein Garten, der dem Kleingärtner zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wege, Spielflächen, Vereinshäuser) zusammengefasst sind (Kleingartenanlage)“.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Neuss sind diese Anlagen als öffentliche „Grünfläche (§ 5, Abs.2, Nr.5) für Dauerkleingärten“ ausgewiesen.
Kleingartenflächen in Neuss sind nicht zu verwechseln mit privatem Grün-/Grabeland oder Freizeitgrundstücken Sie sind Eigentum der Stadt Neuss und über den Stadtverband bzw. dem Kleingartenverein an die Kleingärtner lediglich verpachtet.
Da sie zum „öffentlichen Grün“ gehören, sind sie (bzw. die Zugänge, Wege) für die Allgemeinheit auch zugänglich zu halten.
Daher gibt es auch Beschränkungen betr. Sichtschutzhecken und Sichtschutzwänden (s. Kleingartenordnung Stadt Neuss)
Quelle: Stadtverband der Kleingärtnervereine e.V. Neuss
So mancher fragt sich, wie komme ich zu einem eigenen Kleingarten?
Alle Gärten befinden sich auf Pachtgrundstücken. Diese können gepachtet werden und alles was sich auf diesem Pachtgrundstück befindet, muss gekauft werden (siehe Kosten).
Freie Gärten werden von uns im Schaukasten unseres Vereins ausgehangen. Schauen sie einfach mal vorbei, ob freie Gärten vorhanden sind.
Oder nehmen Sie Kontakt mit einer aussagekräftigen Bewerbung zu uns auf.
Die Auswahl der Pächter erfolgt ausschließlich über den Vorstand, entsprechend der Vorgabe des Generalpachtvertrages der Stadt Neuss.
Kosten
Bei jedem Pächterwechsel erfolgt eine Wertermittlung durch geprüfte, unabhängige Wertermittler. Diese ermitteln den Kaufpreis bei einem Pächterwechsel. Die Ermittlung erfolgt nach den Richtlinien für die Wertermittlung des Landesverbandes.
Zu diesen einmaligen Kosten kommen noch laufende, meist jährliche Kosten, wie Mitgliedsbeitrag, Versicherung, Wasserverbrauch etc. hinzu.
Warum Wertermittlung?
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Stadtverband der Kleingärtnervereine e.V. Neuss.
Pachtvertrag
Der Pachtkauf der Gartenparzelle wird mit einem Pachtvertrag abgeschlossen. Der Verkauf läuft ausschließlich über den Vorstand.
Kleingärtnerische Nutzung
Die Nutzung des Pachtgrundstücks ist auch an ein paar Bedingungen geknüpft. So muss der Kleingarten auch “kleingärtnerisch” genutzt werden, d.h. die Gewinnung von Obst und Gemüse und anderen Früchten ist ein zwingender Bestandteil dieser Nutzung. Die Selbstarbeit des Kleingärtner und / oder seiner Familienangehörigen ist ein zentrales Merkmal des Kleingärtnern.